OASIS-Spielersperre: Selbstsperre beantragen, Dauer und Aufhebung

Aktualisiert am 22. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

OASIS ist das bundesweite Sperrsystem für Glücksspiel in Deutschland. Die Selbstsperre beantragst du kostenlos online beim Regierungspräsidium Darmstadt oder bei jedem erlaubten Anbieter. Sie gilt mindestens ein Jahr, auf Wunsch kürzer, aber nie unter drei Monaten. Sie endet nicht von selbst: Aufheben geht nur per schriftlichem Antrag nach Ablauf der Mindestdauer.

Was OASIS ist

OASIS ist das zentrale Spielersperrsystem nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (§§ 8 bis 8d). Es gilt bundesweit und für alle Spielformen. Geführt wird es für alle Länder vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen.

Gesperrte Personen dürfen nicht an öffentlichem Glücksspiel teilnehmen, und die Anbieter müssen das sicherstellen. Dafür fragen sie mit Name, Vorname und Geburtsdatum ab, ob jemand gesperrt ist. Die Antwort lautet nur „gesperrt“ oder „nicht gesperrt“.

Den Ausschluss gewährleisten müssen laut Regierungspräsidium unter anderem:

  • Spielhallen und Spielbanken
  • Veranstalter und Vermittler von Sportwetten sowie Buchmacher
  • Online-Casinospiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
  • Pferdewetten im Internet und gewerbliche Spielvermittler
  • Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche stattfinden
  • Geld- und Warenspielgeräte in Gaststätten

Selbstsperre beantragen: so geht’s

Du hast zwei Wege. Beide kosten nichts.

  1. Online beim Regierungspräsidium Darmstadt.Auf der OASIS-Seite des Regierungspräsidiums findest du den Online-Antrag für die Selbstsperre.
  2. Oder direkt beim Anbieter.Jeder angeschlossene Veranstalter oder Vermittler muss deinen Sperrantrag annehmen: in der Spielhalle, im Wettbüro, in der Lotto-Annahmestelle, in der Spielbank oder auf der Website eines erlaubten Online-Anbieters.
  3. Unterlagen bereithalten.Du brauchst den ausgefüllten Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und die Kopie eines Ausweises: Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass. Ein Führerschein reicht nicht.
  4. Dauer wählen.Ohne eigene Angabe gilt mindestens ein Jahr. Du kannst einen anderen Zeitraum angeben, aber nicht unter drei Monaten. Gibst du weniger an, gilt das als drei Monate.
  5. Daten genau angeben.Name, Vorname und Geburtsdatum müssen stimmen, denn genau damit fragen die Anbieter deinen Status ab.

Wer die Sperre einträgt, muss dir danach unverzüglich in Textform mitteilen, dass sie eingetragen ist, und erklären, wie sie wieder endet.

Für eine sofortige Pause gibt es bei Online-Anbietern den Panik-Button. Ein Klick sperrt dich für 24 Stunden, ohne Rückfrage. Diese Kurzsperre endet von selbst. Wenn du dir wegen deines Spielens Sorgen machst, ersetzt sie keine Selbstsperre.

Fremdsperre durch Angehörige

Eine Fremdsperre beantragen Dritte, etwa Angehörige oder Lebenspartner, oder ein Anbieter selbst. Anders als bei der Selbstsperre muss ein Grund vorliegen und belegt werden: Spielsuchtgefährdung, Überschuldung, nicht erfüllte finanzielle Verpflichtungen oder Spieleinsätze, die in keinem Verhältnis zu Einkommen oder Vermögen stehen.

Vor der Eintragung bekommt die betroffene Person Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine Fremdsperre gilt immer mindestens ein Jahr. Wird später die Aufhebung beantragt, werden der Anbieter und die Angehörigen, die die Sperre veranlasst haben, informiert und können einen neuen Sperrantrag stellen.

Wie lange gilt die Sperre, und wie hebt man sie auf?

Nach §§ 8a und 8b GlüStV 2021 und den Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt
SelbstsperreFremdsperre
Mindestdauer1 Jahr, auf Wunsch kürzer, aber mindestens 3 Monate1 Jahr
Aufhebung beantragenfrühestens nach Ablauf der Mindestdauerfrühestens nach 1 Jahr
Wirksam nach Eingang des Antragsfrühestens nach 1 Wochefrühestens nach 1 Monat
Endet von selbst?NeinNein

Der wichtigste Punkt: Eine OASIS-Sperre endet nie von selbst. Auch wenn du eine Dauer angegeben hast, brauchst du für die Aufhebung einen schriftlichen Antrag mit eigenhändiger Unterschrift und Ausweiskopie. Zuständig ist das Regierungspräsidium Darmstadt; ein Anbieter darf den Antrag weiterleiten. Ein Antrag vor Ablauf der Mindestdauer ist unwirksam und muss danach neu gestellt werden.

Ob du gesperrt bist, erfährst du über einen Antrag auf Sperrauskunft beim Regierungspräsidium. Nach einer Aufhebung sind deine Daten für Anbieter nicht mehr einsehbar und werden sechs Jahre später gelöscht. An Auskunfteien wie die Schufa werden sie laut Regierungspräsidium nicht weitergegeben.

Ist OASIS deutschlandweit? Und was deckt es nicht ab?

Ja, die Sperre gilt bundesweit, vor Ort und online, bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis. Lücken gibt es trotzdem:

  • Anbieter ohne deutsche Erlaubnis. Sie sind nicht an OASIS angeschlossen. Das betrifft vor allem Online-Glücksspiel ohne deutsche Konzession. Ob ein Anbieter erlaubt ist, zeigt die amtliche Whitelist der GGL.
  • Das Ausland. Wer in Grenznähe wohnt, kann auf Spielbanken oder Anbieter im Nachbarland ausweichen. Dort hilft eine Sperre im jeweiligen Land. Für die Niederlande, Luxemburg, Österreich und die Schweiz nennt check-dein-spiel.de Anlaufstellen.
  • Der Drang selbst. Eine Sperre nimmt dir legale Angebote weg, nicht das Verlangen. Das bleibt eine Aufgabe für dich und, wenn du willst, für eine Beratung.

Was zusätzlich hilft

Eine Sperre wirkt am besten im Verbund mit anderen Hürden. Das BIÖG schreibt: Wer Seiten ohne deutsche Lizenz nutzt, muss sich den Zugang selbst verwehren, etwa mit den Kinderschutzfunktionen von Computer und Telefon.

  • Geräte sperren. Sperr Glücksspiel-Websites und -Apps auf deinem Handy, damit auch nicht lizenzierte Seiten nicht mit einem Tipp offen sind. Wie das geht: Websites sperren auf dem iPhone.
  • Geld absichern. Frag deine Bank, ob sie Zahlungen an Glücksspielanbieter sperren kann, und gib Karten für eine Weile in vertraute Hände, wenn es eng ist.
  • Beratung nutzen. Das Beratungstelefon des BIÖG unter 0800 1 37 27 00 ist kostenlos und anonym, auch für Angehörige. Auf check-dein-spiel.de gibt es außerdem das Online-Programm „Check Out“.

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Häufige Fragen

Ist OASIS deutschlandweit?

Ja. OASIS ist ein bundesweites, spielformübergreifendes Sperrsystem. Die Sperre gilt bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis, in Spielhallen, Wettbüros und Spielbanken ebenso wie online.

Wie lange dauert eine OASIS-Sperre?

Eine Selbstsperre gilt mindestens ein Jahr, außer du wählst einen anderen Zeitraum von mindestens drei Monaten. Eine Fremdsperre gilt mindestens ein Jahr. Danach läuft die Sperre weiter, bis die Aufhebung beantragt und eingetragen ist.

Kann ich meine OASIS-Sperre vorzeitig aufheben?

Nein. Ein Antrag vor Ablauf der Mindestdauer ist unwirksam. Danach stellst du einen schriftlichen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt; bei einer Selbstsperre wird die Aufhebung frühestens eine Woche nach Eingang wirksam.

Was kostet die Spielersperre?

Nichts. Selbst- und Fremdsperre lassen sich laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gebührenfrei über OASIS beantragen.

Erfährt die Schufa von meiner Sperre?

Nein. Laut Regierungspräsidium Darmstadt werden OASIS-Daten nicht an andere Auskunftssysteme wie die Schufa weitergegeben.

Kann ich mich auch für Online-Casinos sperren?

Ja, bei allen Anbietern mit deutscher Erlaubnis. Seiten ohne deutsche Lizenz sind nicht an OASIS angeschlossen; dagegen hilft eine Sperre auf deinen eigenen Geräten.

Quellen

  1. Regierungspräsidium Darmstadt: Spielersperrsystem OASIS, Fragen und Antworten
  2. Regierungspräsidium Darmstadt: Eintragung einer Spielersperre
  3. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8a Eintragung und Dauer der Sperre (Bayern.Recht)
  4. Glücksspielstaatsvertrag 2021, § 8b Beendigung der Sperre (Bayern.Recht)
  5. GGL – Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder: Spielerschutzmaßnahmen im Überblick
  6. BIÖG, check-dein-spiel.de: Sich sperren

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